Größe:
Mittelgroße Kleinlibelle, die 35 bis 38 mm lang werden kann.
Männchen:
Körperfärbung grün bis bronze, metallisch glänzend. Ausgefärbte Männchen weisen im typischen Fall an den ersten beiden Hinterleibssegmenten und oben auf den Hinterleibssegmenten acht bis zehn eine blaue Bereifung auf. Sie sind aber nicht immer eindeutig von der Glänzenden Binsenjungfer (Lestes dryas) zu unterscheiden, da diese Bereifung bei sehr jungen oder sehr alten Tieren noch nicht oder nicht mehr vollständig ausgebildet sein kann. Zur Sicherheit sind die unteren Hinterleibsanhänge zu betrachten. Diese sind hier lang, schmal und nicht gebogen.
Weibchen:
Körperfärbung grün bis bronze, metallisch glänzend. Im Gegensatz zu den Männchen in der Regel ohne Bereifung. Der Legebohrer ragt nicht über das letzte Hinterleibssegment hinaus, dieses Merkmal ist jedoch nicht immer eindeutig genug ausgebildet, um die Art von der Glänzenden Binsenjungfer zu unterscheiden. Die grünen Flecken auf der Oberseite des zweiten Hinterleibssegmentes sind dreieckig, nicht viereckig wie bei Lestes dryas. Es können selten auch blau bereifte, männchenfarbige Weibchen auftreten.
Larve/Exuvie:
Länge der letzten Larvenstadien/Exuvie 24 bis 31 mm. Fangmaske lang und dünn gestielt. Schwanzanhänge parallelrandig, gebändert und mit abgerundeten Enden.
Gesamtverbreitung:
Mitte- und Nordeuropa einschließlich Britischer Inseln. Im Norden bis zum Polarkreis. In Südeuropa nur bis Nordspanien, Norditalien und Nordgriechenland. Nach Osten erreicht das Verbreitungsgebiet über Südsibirien und Mogolei die Japanischen Inseln.
Deutschland:
Häufigste und verbreitetste Art der Familie. Nahezu flächendeckend mit kleineren Verbreitungslücken, z. B. im Oberrheingraben und einigen Mittelgebirgen. In allen Höhenlagen bis ca. 1000 m zu finden, darüber hinaus nur spärlich und in geringen Beständen.
Schleswig-Holstein:
In allen Naturräumen verbreitet, allerdings in Angeln, dem nordöstlichen Ostholstein und in der Seemarsch seltener nachgewiesen. Dies ist entweder auf das Fehlen geeigneter Gewässer oder Erfassungsdefizite zurückzuführen. Die Art wurde auch auch auf den Nordfriesischen Inseln sowie Fehmarn nachgewiesen. Auf Helgoland ein gelegentlicher Einwanderer.
In Schleswig-Holstein eine häufige und weit verbreitete Art, die allerdings sowohl lang- als auch kurzfristig leichte Rückgangstendenzen aufweist.
Überwinterung: als Ei
Dauer Larvalentwicklung: wenige Monate
Schlupfzeit in SH: Anfang Juni bis Ende Juli
Flugzeit in SH: Anfang Juni bis September, einzelne Tiere noch im Oktober
Verhalten:
Die Reifungsphase dauert bis zu einem Monat und wird in der Nähe der Schlupfgewässer auf Wiesen und an Gehölzrändern sowie an lichten Stellen im Wald absolviert.
Geschlechtsreife Männchen und Weibchen halten sich tagsüber gern in großer Individuendichte am Gewässer auf, wo sie sich an Binsen absetzen.
Paarung und Eiablage:
Die Paarung erfolgt meist abseits des Fortpflanzungsgewässers und kann nur wenige Minuten dauern, sich aber auch über eine Stunde hinziehen.
Die Eiablage erfolgt in der Regel im Tandem. Als Substrat werden aufrecht stehende Halme binsenartiger Wasserpflanzen genutzt. Die Tiere beginnen oben an einem Halm und stechen die Eier rückwärtsschreitend ein. Dabei taucht das Paar auch gelegentlich unter Wasser und setzt dort die Eiablage fort.
Imagines:
Die Art besiedelt eine Vielzahl unterschiedlicher Gewässertypen, wobei kleinere bis mittelgroße Stillgewässer bevorzugt werden. Sie fehlt in der Regel in austrocknenden Gewässern und ist nur selten in Fließgewässer nachweisbar. Wichtig ist eine lockere und sonnenexponierte Ufervegetation mit Binsen, Seggen, Schachtelhalmen oder auch Gräsern, die dann auch der Eiablage dient.
Larven:
Die Larven halten sich in der Flachwasserzone überwiegend zwischen den Pflanzen und nur selten am Boden oder in deckungsarmen Bereichen auf. In Fließgewässern sind sie nur in krautreichen Stillwasserzonen oder strömungsberuhigten Buchten zu finden.
Rote Liste Schleswig-Holstein 2011: ungefährdet
Rote Liste Deutschland 2014: ungefährdet
Gefährdungsursachen: Beschleunigte Sukzession von Gewässern durch Nährstoffeintrag
Europäische Union (FFH-Richtlinie): -
Deutschland (BNatSchG): besonders geschützt
Schutzmaßnahmen: keine speziellen Schutzmaßnahmen erforderlich